ARBEITNEHMERSCHUTZ
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Arbeitnehmer zu sorgen.
Neben dem Arbeitszeitschutz (Arbeits- und Ruhezeiten) und dem Verwendungsschutz (Beschäftigung bestimmter Personengruppen), wird besonders dem technischen Arbeitnehmer/innenschutz (Gestaltung der Arbeitsplätze, Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen) von den Arbeitsinpektoren und Behörden besondere Bedeutung zugemessen. Um dem Rechnung zu tragen, müssen bereits in der Planungsphase eines Betriebs zahlreiche Vorschriften berücksichtigt werden, damit die vorgesehenen Arbeitsplätze entsprechend geplant, ausgestattet und situiert werden können.
Sollten einzelne Anforderungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht umsetzbar sein, müssen Ersatzmaßnahmen getroffen werden da ansonsten eine Anstellung von Mitarbeitern behördlich untersagt werden kann. Es empfiehlt sich - auch wenn eine Beschäftigung von Mitarbeitern derzeit noch kein Thema sein sollte - diese Aspekte nicht außer Acht zu lassen.
Wir bieten Ihnen:
- Beratung in allen Fragen zum Thema Arbeitnehmerschutz
- Bestandsanalyse und Maßnahmenplanung
- Durchführung von Arbeitsplatz-Evaluierungen
- Unterstützung vor / bei behördlichen Kontrollen (z.B. Besuch des Arbeitsinpektors, behördliche Revision, etc.)
Wussten Sie dass:
- Sich in Österreich jedes Jahr rund 120.000 Arbeitsunfälle ereignen?
- 2014 von den Arbeitsinspektoren 48.244 Arbeitsstätten besucht und wegen Übertretungen, Mängeln und sonstigen Verstößen Strafen in der Höhe von insgesamt 4.255.970 € gefordert wurden?
- Die österreichischen Arbeitsinspektoren neben der Kontrolle der Bescheidauflagen bis zu 70 Gesetze und Verordnungen auf deren Einhaltung überprüfen?
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