BEHÖRDENVERFAHREN
Gerade im gewerblichen Bereich sind Betriebsinhaber mit einer Vielzahl an Behördenverfahren konfrontiert:
Bereits vor der Eröffnung eines neuen Standortes muss eine Betriebsanlagengenehmigung beantragt werden. Wenn ein bereits bestehender Betrieb baulich (Um- oder Zubauten) oder organisatorisch (Änderung von Betriebszeiten, Arbeitsstoffen, usw.) verändert wird, ist dies ebenfalls genehmigungspflichtig. Und sogar wenn nur nur einzelne Maschinen oder Geräte ausgetauscht werden sollen, ist dies der Behörde mitzuteilen.
Immer muss dies unter Vorlage von entsprechenden technischen Unterlagen und Plänen erfolgen. Verfahren verzögern sich sofort um Monate, wenn die Behörden die eingereichten Unterlagen als nicht vollständig oder zuwenig detailliert bewerten. Basis und gleichzeitig wichtigster Schritt zur möglichst problemlosen und raschen Durchführung eines Behördenverfahrens, sind daher auf das jeweilige Verfahren abgestimmte, vollständige Einreichprojekte. Werden in weiterer Folge auch noch gewisse Grundregeln im Umgang mit Behördenvertretern beachtet, steht einer zügigen Abwicklung nichts mehr im Weg.
Wir bieten Ihnen:
- Beratung zu den Themen Behördenverfahren und Betriebsanlagen
- Abklärung der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
- Anfertigung der eigentlichen Einreichung inkl. Plänen und technischen Unterlagen
- Erörterung des Vorhabens mit den entsprechenden Sachverständigen
- Vertretung / Unterstützung beim Behördenkontakt
Wussten Sie dass:
- Im Jahr 2014 in Tirol insgesamt 1.796 Betriebsanlagenverfahren durchgeführt wurden?
- Die durchschnittliche Dauer eines solchen Verfahrens 70 Tage beträgt?
- Der Hauptgrund für Verzögerungen (12% aller Verfahren waren davon betroffen) an mangelhaften Einreichunterlagen liegt?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!